Die
Schiedsgerichtsbarkeit ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von
Schiedsverfahren. Es handelt sich um nicht-staatliche
Gerichte, die allein aufgrund einer Abrede der jeweiligen
Streitparteien zusammentreten und als
Schiedssprüche bezeichnete Urteile aussprechen. Die Abrede erfolgt im Allgemeinen in Form eines Vertrags zwischen den Parteien, der
Schiedsvereinbarung. Der Schiedsspruch ist für die Parteien in der Regel rechtlich bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden.