Saalschutz bezeichnet den Schutz vor Störungen einer in einem Saal stattfindenden Veranstaltung sowie die Gesamtheit bei einer Veranstaltung eingesetzten Saalordner. Aufgabe des Saalschutzes war es auch – insbesondere in der
Weimarer Republik – Parteiversammlungen und politische Veranstaltungen durch eigene Parteimitglieder zu bewachen und vor fremden Randalierern durch Einsatz physischer Gewalt zu beschützen.