Die sächsische Kanzleisprache (auch Meißner Kanzleideutsch), nicht zu verwechseln mit der sächsischen Sprache, entwickelte sich im Zeitalter des deutschen Humanismus. Sie bildete eine Voraussetzung für ein, den Dialekten übergeordnetes, allgemeines Standarddeutsch, wie es Martin Luther in seiner Bibelübersetzung von 1522 verwirklichte. Die sächsische Kanzleisprache - und somit auch das daraus entstandene Standarddeutsch - ist eine Ausgleichssprache auf der Grundlage spätmittelalterlicher ostmitteldeutscher und ostoberdeutscher Dialekte.