Der
Relativsatz (von
lat. relativus „sich beziehend auf etwas, bezüglich“) gehört zur Gruppe der
Nebensätze und dient in der Regel dazu, eine Eigenschaft eines Individuums anzugeben; er ist daher von einem Substantiv abhängig (attributiver Relativsatz) oder hat selbst denselben Status wie eine Substantivgruppe im Satz (freier Relativsatz). Daneben gibt es weitere Sonderformen.