Namenspapiere (früher
Rektapapiere; vom
lateinischen recta (via) = auf geradem Weg; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende
Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung,
Abtretung und
Übergabe übertragen werden kann. Die Leistung soll direkt (recta) an die im Papier benannten Empfänger erfolgen, weshalb Rektapapiere nicht zum Umlauf bestimmt sind. Das Abtretungserfordernis und die meist nicht direkt gesetzlich vorgesehene Übergabe sind Hindernisse, die die Verkehrsfähigkeit der Rektapapiere erheblich einschränken.