Der
Reiseausweis als Passersatz ist ein amtlicher
Ausweis für deutsche Staatsangehörige, der es als so genanntes
Passersatzpapier ermöglicht, mit Bezug auf die deutsche Grenzkontrolle die Passpflicht beim Grenzübertritt zu erfüllen. Er ist nicht ebenso umfassend einsetzbar wie ein
Reisepass, weil er von zahlreichen Staaten nicht als ausreichend für die Einreise anerkannt wird und außerdem eine kürzere Gültigkeitsdauer als der Reisepass ausweist und keinen Platz zur Anbringung von
Visa enthält.