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Reichsunmittelbarkeit
Als
reichsunmittelbar
, auch
reichsfrei
, wurden im
spätmittelalterlichen
und
frühneuzeitlichen
Heiligen Römischen Reich
diejenigen Personen und
Institutionen
bezeichnet, die keiner anderen
Herrschaft
unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem
Kaiser
untergeben waren. Sie wurden als
reichsunmittelbare
Stände
oder
Immediatstände
bezeichnet.
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