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Regionalsprache
Der Begriff Regionalsprache wird in drei Bedeutungen verwendet:
  1. Im Gegensatz zur Nationalsprache (Standardsprache) ist eine Regionalsprache eine nicht standardisierte Sprachvarietät, die in einem Raum verwendet wird, welcher keine staatliche Einheit bildet. Handelt es sich dabei nur um einen einzelnen Ort, z. B. ein Dorf oder Tal, wird auch der Begriff Lokalsprache verwendet, insbesondere wenn zusätzlich eine diesen Ort umfassende Sprache der Region existiert. Auch die Bezeichnung Autochthone Sprache wird für Regionalsprachen verwendet.
  2. In der Sprachwissenschaft wird mit Regionalsprache eine nicht standardisierte Sprachform (Sprachvarietät) bezeichnet, welche der Standardvarietät zwar nahekommt, aber regionale Färbungen aufweist. Oft handelt es sich um eine Übergangsform zwischen einem Dialekt und einer Standardvarietät, vgl. auch Regiolekt.
  3. Im Rahmen der „Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ bestimmt jedes Land selbst, welche Sprachvarietät „Regionalsprache“ heißen darf. In Deutschland und den Niederlanden beispielsweise hat Niedersächsisch diesen Status; das in Deutschland und Belgien gesprochene Limburgisch dagegen wird nur in den Niederlanden als Regionalsprache anerkannt. Deutsch bzw. die elsässischen und lothringischen Dialekte genießen in der französischen Région Elsass bzw. im Département Moselle Regionalsprachen-Status.

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