Zur
Rede im Sinne der
Sprachwissenschaft gehören alle gemäß den Regeln einer
natürlichen Sprache
artikulierten Äußerungen. Alles, was jemand sagt oder schreibt, unabhängig von Länge, Inhalt, Form, Funktion und
Adressat ist Rede; ebenso das, was jemand gedanklich in Worte kleidet, ohne es zu äußern (
innerer Monolog): Ein
Stoßgebet ist nicht weniger Rede als eine
Litanei, eine
SMS, ein mehrbändiger
Roman, eine nur für die Augen des Schreibers bestimmte Tagebuchnotiz oder eine vor Publikum gehaltene
Ansprache. Mitteilungen in einer
Gebärdensprache sind Reden im Sinne der Sprachwissenschaft, reflexhafte
Ausdrucksbewegungen und
Stimmäußerungen dagegen nicht, es sei denn, sie wären wie die
Interjektionen als
Zeichen ins System einer Sprache integriert und willkürlich verfügbar. Auch
Bilder und Bildergeschichten sind keine Reden; wohl aber gibt es einen fließenden Übergang vom Bild über das
Piktogramm zur
schriftlichen Form der Rede. Der Urheber einer Rede im sprachwissenschaftlichen Sinn wird als
Sprecher bezeichnet, im Unterschied zum
Redner als der Person, die eine Ansprache oder einen Vortrag hält.