Als
Rechtsterrorismus wird ein besonders gewaltbereiter Teil des
Rechtsextremismus bezeichnet, der zur Verwirklichung seiner Ziele bewusst geplante und durchgeführte Sprengstoffanschläge, Morde oder andere Formen
terroristischer Gewalt einsetzt. Eine allgemein anerkannte Definition gibt es nicht, gemeinsame handlungsbezogen Merkmale definieren diesen Terrorismus als „Formen von politisch motivierter Gewaltanwendung, die von nicht-staatlichen Gruppen gegen eine politische Ordnung in systematisch geplanter Form mit dem Ziel psychischen Einwirkens auf die Bevölkerung durchgeführt werden und dabei die Möglichkeit des gewaltfreien und legalen Agierens zu diesem Zweck als Handlungsoption ausschlagen sowie die Angemessenheit, Folgewirkung und Verhältnismäßigkeit des angewandten Mittels ignorieren.“