Allgemeines
Zum Rechtssystem im soziologischen Sinn kann je nach
Theorie verschiedenes gezählt werden: die Rechtsnormen (
Rechtsordnung) bzw. Rechtstexte, die Institutionen (Gerichte, Rechtspflege, Parlament, Notar, Rechtsanwaltskammer), die juristischen Organisationen (z. B. Deutscher Anwaltsverein e.V.), die Rechtswissenschaft (auch hinsichtlich des Literaturwesens), und weitestgehend die
juristische Gesellschaft (alle tätigen Juristen und juristischen Mitarbeiter). Auch damit bezeichnet wird zuweilen die Rechtskultur und die Rechtswirklichkeit.