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Rechtsstreit
Unter einem
Rechtsstreit
im weiteren Sinn versteht man ein
Gerichtsverfahren
. Im engeren Sinn wird das Wort jedoch nur für
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
(ein Unterfall der
Zivilsachen
) vor den
ordentlichen Gerichten
gebraucht. Die Verfahren in anderen Materien heißen meist entweder nur Verfahren oder beispielsweise
Strafsache
,
Familiensache
,
Verwaltungsrechtsstreit
usw.
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