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Rechtsschein
Rechtsschein ist der äußerliche Anschein des Bestehens eines Rechts. Der Rechtsschein ist kein Recht und gewährt von daher auch kein Recht. Ausnahmsweise schützt aber das Recht eine an den Schein glaubende (gutgläubige) Person in ihrem Vertrauen auf den Schein.

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