Der
Begriff Rechtssatz wird weitestgehend gleichbedeutend mit
Rechtsnorm bzw.
Rechtsvorschrift gebraucht. Vereinzelt werden die Ausdrücke
Rechtssatz und
Rechtsnorm jedoch auch in der nachfolgenden speziellen Bedeutung gebraucht:
Demnach ist ein
Rechtssatz die Verkörperung einer
Rechtsnorm. Rechtsnormen sind als abstrakte Gebilde ohne die sprachliche Verkörperung nicht fassbar. Somit bedient sich das Recht des Rechtssatzes zur Formulierung einer Rechtsnorm.