Als
Rechtsnorm oder
Rechtsvorschrift bzw.
Rechtssatz versteht man entweder eine
gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene Vorschrift generell-abstrakter Natur. Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell. Der Begriff der Rechtsnorm wird in der
Rechtswissenschaft verschieden weit definiert. Das zugehörige Adjektiv ist
normativ.