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Protektorat Böhmen und Mähren
Das Protektorat Böhmen und Mähren (tschech. Protektorát Cechy a Morava) war eine formal autonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft. Es wurde am 16. März 1939 proklamiert und völkerrechtswidrig als unmittelbares Reichsgebiet in das damalige Großdeutsche Reich einbezogen. De facto handelte es sich um eine Annexion, die bis zur deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 Bestand hatte.

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