Das
private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) (der Begriff
Bauherr stammt aus dem öffentlichen Baurecht) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B.
Architekten,
Ingenieure,
Bauunternehmen und
Handwerker) (
Bauvertragsrecht). Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private
Nachbarrecht.