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Preußisches Abgeordnetenhaus
Das
Preußische Abgeordnetenhaus
(Haus der Abgeordneten) war bis 1918 die nach dem
Dreiklassenwahlrecht
gewählte
Zweite Kammer
des
Preußischen Landtags
neben dem
Preußischen Herrenhaus
. Es wurde durch die von
Friedrich Wilhelm IV.
verordnete
Preußische Verfassung
vom 5. Dezember 1848 eingerichtet. Die Bezeichnung
Abgeordnetenhaus
wurde 1855 eingeführt. Die Abgeordneten werden üblicherweise mit dem Namenszusatz
MdA
bzw.
MdPrA
gekennzeichnet.
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