Bei
Piraterie (von „Seeräuber“, von gleichbedeutend – dieses von „versuchen, unternehmen, auskundschaften“ über „Wagnis, Unternehmen, Überfall“) oder
Seeräuberei handelt es sich um
Gewalttaten,
Eigentumsdelikte oder
Freiheitsberaubungen, die zu eigennützigen Zwecken unter Gebrauch eines See- oder Luftfahrzeugs auf
hoher See oder in anderen Gebieten verübt werden, die keiner staatlichen Gewalt unterliegen. Bis zu einer
völkerrechtlichen Vertragsregelung 1958 wurden unter Piraterie meist dieselben Taten verstanden, soweit sie überhaupt auf See oder auch von See aus begangen wurden. Staatliche Maßnahmen stellen, selbst wenn sie unrechtmäßig sind, keine Piraterie dar. Heute sind solche Maßnahmen Kriegs- und Behördenschiffen vorbehalten, im Rahmen der
Kaperei wurden sie bis 1856 jedoch auch von staatlich autorisierten Privaten (
Freibeuter,
Kaperfahrer) vorgenommen und waren dadurch in ihrer äußeren Erscheinungsform häufig nicht von Piraterie zu unterscheiden. Keine Piraterie im eigentlichen Sinn sind auch
Strand-, Fluss- und
Luftpiraterie.