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Pflegeversicherung (Deutschland)
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikospflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch für privat Krankenversicherte.

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