Die
Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des
Risikos,
pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der
Sozialversicherung eingeführt und ist im
SGB XI gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch für privat Krankenversicherte.