Als
Pfalzkapelle wird der zu einer
Pfalz gehörende
Sakralbau bezeichnet, der für die Nutzung durch die
Herrscherfamilie und den mitreisenden
Hofstaat bestimmt war. Hieraus entwickelten sich im erweiterten Sinne die späteren
Hofkapellen und Kirchen an den fürstlichen, königlichen und kaiserlichen
Schlössern und Residenzen. Eine Pfalz bestand zumindest aus dem
Palas, einer Pfalzkapelle und einem
Gutshof.