Die
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (kurz
FzF) und der dazugehörige „
Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch „Personenbeförderungsschein“, kurz „P-Schein“) für
Mietwagen mit Fahrer,
Taxis,
Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr werden benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.