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Partnerschaftsgesellschaft (Deutschland)
Die Partnerschaft ist nach  Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) eine Personengesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt wegen ihrer Bindung an freiberufliche Tätigkeiten im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig.

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