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Partnerschaftsgesellschaft (Deutschland)
Die
Partnerschaft
ist nach
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
(PartGG) eine
Personengesellschaft
, in der sich Angehörige
freier Berufe
zur Ausübung ihrer
Berufe
zusammenschließen. Sie übt wegen ihrer Bindung an freiberufliche Tätigkeiten im Gegensatz zu den
Personenhandelsgesellschaften
kein
Handelsgewerbe
aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur
natürliche Personen
sein. Bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig.
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