Eine
Partikularkirche oder
Teilkirche im Sinne des bildet einen Bestandteil der
römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die
Diözese, daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist
territoriale Einheiten, zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem
Ordinarius geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein
Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt.