Die
Pandektenwissenschaft oder
Pandektistik prägte die deutsche
Zivilrechts-Wissenschaft des 19. Jahrhunderts. Sie bereitete das
römische Recht der
Pandekten (lat. Digesten) auf, das vornehmlich
Fallrecht war und bislang in Deutschland als
Gewohnheitsrecht rezipiert worden war. Abstrakte
Rechtssätze und
Rechtsbegriffe wurden nun aus den Pandekten extrahiert und systematisch dargestellt. Das wissenschaftlich entfaltete Pandektenrecht galt in Deutschland als
gemeines Recht bis zum 1. Januar 1900 und bildete darüber hinaus die Grundlage für die Schaffung des
BGB.