In der katholischen Kirche ist die Unfehlbarkeit des Papstes (Infallibilität, ) eine Eigenschaft, die – nach der Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) – dem römischen Bischof (Papst) zukommt, wenn er in seinem Amt als „Lehrer aller Christen“ (ex cathedra) eine Glaubens- oder Sittenfrage als endgültig entschieden verkündet.