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Ordinarius (Kirche)
In der
katholischen Kirche
bezeichnet der Ausdruck
Ordinarius
nach Can. 134 § 1
CIC
den
Papst
, die
Diözesanbischöfe
und andere Vorsteher einer
Teilkirche
sowie diejenigen, die in diesen allgemeine ordentliche ausführende Gewalt besitzen (
Generalvikare
,
Bischofsvikare
), wie auch jene Oberen klerikaler Ordensinstitute päpstlichen Rechts und klerikaler
Gesellschaften des apostolischen Lebens
päpstlichen Rechts, die wenigstens ordentliche ausführende Gewalt besitzen.
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