Unter
Option versteht man im Umsatzsteuerrecht die Behandlung eines steuerfrei gestellten Umsatz als steuerpflichtig. Ein
Unternehmer kann bei der Option zur Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen gem.
UStG den Verzicht einer Steuerbefreiung im Sinne von UStG erklären. Für gewisse Ausgangsumsätze sieht das
Umsatzsteuergesetz eine Steuerbefreiung vor - gleichzeitig sind für die jeweiligen zuordenbaren Eingangsumsätze die
Vorsteuerabzüge i.S.d. UStG ausgeschlossen. Vorteil der Behandlung eines steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig ist, dass hierdurch ein Vorsteuerabzug beim optierenden Unternehmer ermöglicht wird.