Der Begriff
Offizierspatent kommt von
lat. litterae patentes und bedeutet landesherrlicher „offener Brief“. Nach heutigem Sprachgebrauch versteht man hierunter eine Ernennungsurkunde. Durch das Patent wurde die
Ernennung zum
Offizier (wie auch jede weitere
Beförderung in einen höheren
Offiziersdienstgrad) wirksam und glaubhaft gemacht. Das Datum der Ausfertigung legte die
Rangfolge im
Dienstalter fest. Als Auszeichnung konnte es
vordatiert werden, womit die Karriere des Inhabers beschleunigt wurde. Die dem
Offizier zustehenden Vorrechte und Pflichten waren im Text vermerkt.