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Offizialdelikt (Deutschland)
Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Bei einem Teil der Vergehen handelt es sich dagegen um Antragsdelikte, bei denen entweder stets (absolutes Antragsdelikt) oder im Normalfall (relatives Antragsdelikt) ein Strafantrag erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar.

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