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Offizialdelikt (Deutschland)
Ein
Offizialdelikt
ist in Deutschland eine
Straftat
, die die
Staatsanwaltschaft
von Amts wegen
verfolgen muss. Dies betrifft in Deutschland alle
Verbrechen
sowie die meisten
Vergehen
. Bei einem Teil der Vergehen handelt es sich dagegen um
Antragsdelikte
, bei denen entweder stets (
absolutes Antragsdelikt
) oder im Normalfall (
relatives Antragsdelikt
) ein
Strafantrag
erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar.
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