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Oberster Gerichtshof (Japan)
Der Oberste Gerichtshof (jap. , Saiko-Saibansho; kurz: , Saiko-Sai) bildet nach den Artikeln 76 bis 81 der Verfassung von 1947 die Spitze der judikativen Gewalt in Japan. Er hat seinen Sitz im Stadtteil Hayabusacho des Tokioter Bezirks Chiyoda.

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