Mit
Normierung bezeichnet man das Ermöglichen eines Vergleiches von Ergebnissen psychodiagnostischer Instrumente mit denjenigen einer
Referenzpopulation (einer spezifizierte Personen-Vergleichsgruppe,
z. B. Ergebnis eines Intelligenztests mit der Normalbevölkerung oder Abiturienten).
Rohwerte als Ergebnis von Instrumenten werden üblicherweise in einen
Normwert transformiert und erlauben erst dadurch eine „Bewertung“ des Ergebnisses oder besser gesagt einen Vergleich des Ergebnisses mit den Werten der Normierungsstichprobe, z. B. durchschnittlich, erhöht, deutlich besser usw. Die Ermittlung dieser Norm anhand der Normierungsstichprobe wird in der Testkonstruktion
Normierung genannt.