Das Amt des
Metropoliten bezeichnet seit dem frühen Christentum einen Oberbischof, der einem Verbund von
Bistümern vorsteht und seinen Sitz in einer Provinzhauptstadt (
Metropolis,
altgr. μητρόπολις, „Mutterstadt einer
Kolonie“) hat. Heute existiert das Amt des Metropoliten noch in der römisch-katholischen Kirche sowie in den
Orthodoxen Kirchen, wobei sich die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet.