Als
Menschenrechte werden
subjektive Rechte bezeichnet, die jedem
Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese
egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Die Idee der Menschenrechte ist eng verbunden mit dem
Humanismus und der im Zeitalter der
Aufklärung entwickelten Idee des
Naturrechtes.