Mecklenburg-Strelitz, verkürzt Strelitz, war von 1701 bis 1918 ein (Teil-) Herzogtum des mecklenburgischen Gesamtstaates ohne eigene Legislative, seit der Deutschen Reichsgründung zugleich ein Bundesglied des Deutschen Kaiserreiches. Der größere, südöstliche Teil von Mecklenburg-Strelitz bildete bis 1918 einen von drei ritterschaftlichen Kreisen des mecklenburgischen Gesamtstaates. In der Weimarer Republik war Mecklenburg-Strelitz ein Freistaat.