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Markengesetz
Das deutsche
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
(
Markengesetz
–
MarkenG
), dient dem Schutz von
Marken
. Es ist das Nachfolgegesetz des
Warenzeichengesetzes
von 1936 und schützt zusammen mit dem
Geschmacksmustergesetz
, dem
Gebrauchsmustergesetz
und dem
Patentgesetz
die Nebenerzeugnisse und Kennzeichen von Unternehmen im Rahmen des
gewerblichen Rechtsschutz
es.
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