Unter einem
Mandat (von
lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) versteht man im
Rechtswesen den Vertretungsauftrag, den ein Mandant seinem
Rechtsanwalt erteilt. Mandate sind „imperativ“: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten und kann bei Zuwiderhandlung zur Rechenschaft gezogen werden.