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Lohnwucher
Der Begriff Lohnwucher ist im juristischen Sprachgebrauch ein Synonym für die rechtswidrige Ausbeutung von Arbeitnehmern. Lohnwucher liegt dann vor, wenn in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis die Höhe der Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht und dieses Missverhältnis durch Ausnutzung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Arbeitnehmers zustande gekommen ist. Lohnwucher hat sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Folgen.

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