Eine
Lieferung ist das Überbringen einer
Ware an einen
Empfänger durch einen
Lieferanten bzw. durch den Verkäufer selbst. Umsatzsteuerrechtlich handelt es sich um die „Verschaffung der Verfügungsmacht“ (auch „
Verfügungsbefugnis“ genannt), die hier entscheidend ist. Bei geschäftlichen Lieferungen wird sie durch einen
Lieferschein dokumentiert; dies ist meist mit einer
Rechnung verbunden. Als
Lieferfrist bezeichnet man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Lieferant seine Leistung erbringen muss. Lieferungen an verschiedene Adressaten in einer Fahrt werden Tour genannt.