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Leistungsfähige kreisangehörige Gemeinde
Eine leistungsfähige kreisangehörige Gemeinde ist in Bayern eine Gemeinde, der durch Rechtsverordnung (Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen, GVBl. S.537, BayRS 2130-3-I) bestimmte Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde (Baupolizeibehörde) namens des Staates als eigene Zuständigkeit (übertragener Wirkungskreis) übertragen wurden.
Es werden zwei Gruppen von besonders leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden unterschieden:
  • leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden, denen die gesamten Zuständigkeiten der unteren staatlichen Bauaufsichtsbehörde namens des Staates übertragen wurden;
  • leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden, denen nur die Zuständigkeit der unteren staatlichen Bauaufsichtsbehörde für Vorhaben geringer Schwierigkeit namens des Staates übertragen wurde.

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