Die
lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die ein
Ersthelfer in einer Notfallsituation mit verletzten, erkrankten oder vergifteten Personen zu ergreifen hat, stellen das zweite Glied in der sogenannten
Rettungskette dar. Sie sind als das folgende Bündel an Maßnahmen definiert, wobei der Ersthelfer je nach Situation eine oder mehrere davon ausführen soll: