Das
Landratsamt ist in einigen
Ländern Deutschlands die Bezeichnung für die
Verwaltung wie auch das Verwaltungsgebäude eines
Landkreises, in den anderen Ländern gibt es an Stelle dessen die
Kreisverwaltung und das
Kreishaus. Der Sammelbegriff für diese
Dienststellen lautet
Kreisverwaltungsbehörde. Das Landratsamt bzw. die Kreisverwaltung ist in den meisten Ländern Deutschlands sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde, es/sie hat also eine
Doppelfunktion. Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der
Kreistag kein Mitspracherecht. Hier gilt die staatliche Verwaltungshierarchie, das Landratsamt mit dem Landrat an der Spitze ist hier an die Weisungen der vorgesetzten Staatsbehörden (Bezirksregierungen und Ministerien) gebunden. (Man spricht insoweit von einer
Organleihe, weil der Landrat, eigentlich Organ des Kreises, vom Land „entliehen“ wird, um staatliche Verwaltung durchzuführen.)