Das
Landgericht ist im Gerichtsaufbau der
ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das
Gericht zwischen
Amts- und
Oberlandesgericht. Jeder Landgerichtsbezirk umfasst mehrere Amtsgerichte, mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Bezirk eines Oberlandesgerichts dar. Ausnahmen bestehen nur in den
Stadtstaaten sowie dem
Saarland. So kommt es vor, dass einem Oberlandesgericht nur ein Landgericht zugeordnet ist. In Deutschland existieren derzeit 115 Landgerichte.