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Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich
Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) von 1755 stellte die landesständische Verfassung des mecklenburgischen Staates (mit Ausnahme des Fürstentums Ratzeburg) dar. Er wurde gemäß der Festlegungen des Hamburger Vergleichs von Herzog Christian Ludwig II., dem regierenden Herzog des Landesteils Schwerin, mit Vertretern der Landstände am 18. April 1755 in Rostock abgeschlossen. Für den Landesteil Strelitz wurde der Vergleich am 11. Juli 1755 durch dessen regierenden Herzog, Herzog Adolf Friedrich IV. ratifiziert.

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