Der
Landesfürst ist das
Staatsoberhaupt des
Fürstentums Liechtenstein und somit neben dem Landesvolk einer der beiden Träger der liechtensteinischen
Souveränität. Als Regent ist er mit weitreichenden Regierungsbefugnissen ausgestattet, die er aber in der Regel grösstenteils an die
Regierung delegiert. Der Landesfürst führt den offiziellen Titel
Fürst von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf zu Rietberg, Regierer des Hauses von und zu Liechtenstein.