Seit dem deutschen
Spätmittelalter kam es auf Zusammenkünften der (sieben) für die Wahl des deutschen Herrschers zuständigen
Kurfürsten mitunter zum Abschluss eines
Vertrags, den man später
Kurverein nannte. Solch ein Vertrag bzw.
Bündnis hatte also kurfürstliche Rechte und die Mitverantwortung der Kurfürsten am Reich zum Inhalt.