Kriegsherr war im veralteten deutschen Sprachgebrauch der Monarch, wenn er das Recht zur
Kriegserklärung aus eigenem Entschluss hatte. Daraus auf Umwegen abgeleitet und mit neuer Wortbedeutung bezeichnet „Kriegsherr“ heute einen militärischen Anführer, der in einem mehr oder weniger begrenzten Gebiet, das zumeist formal Teil eines größeren Staates ist, politische Macht ausübt. Seine Stellung beruht in der Regel auf keinen formalen Vollmachten, sondern auf der Möglichkeit, aufgrund der ihm geltenden Loyalität bewaffneter Verbände Macht bzw. Herrschaft auszuüben. Charakteristisch ist daher eine hohe Instabilität, da es einem
warlord letztlich an Legitimität mangelt und er aus diesem Grund in hohem Maße von (meist militärischen) Erfolgen und Machtdemonstrationen abhängig ist. Ein solcher „Kriegsherr“ bzw.
warlord ist daher nicht mit einem „
Feldherrn“, einem Kommandeur einer großen regulären Truppe, zu verwechseln.