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Konkurrenz
Konkurrenz (zu ‚zusammenlaufen‘; ‚aufeinanderrennen‘), auch Wettbewerb, Mitbewerb, österr. Bewerb, bezeichnet:
  • Rivalität, allgemein den emotionalen Wettbewerb um Ansehen, Macht (insbesondere Vormachtstellungen) oder Zuneigung, besonders im privaten Bereich und der Politik
  • Wettbewerb (Wirtschaft), den Wettbewerb verschiedener Anbieter um Kunden bzw. Aufträge
  • Konkurrenz unter Mitarbeitern, siehe Absolute und relative Mitarbeiterbewertung
  • Architektenwettbewerb
  • Wettkampf, in Sport und Spiel sowie im kulturellen Bereich (Kunst etc.) Wettbewerb zur Erlangung einer Auszeichnung, eines Preisgeldes, eines Stipendiums oder eines Auftrags. Die Wettbewerbe bzw. das zu Erlangende werden ausgelobt.
  • Konkurrenz (Ökologie), eine Interaktion, in der sich Organismen (indirekt) wechselseitig beeinträchtigen, weil sie dieselbe begrenzte/limitierende Ressource nutzen
  • Konkurrenz (Strafrecht Deutschlands), im deutschen Strafrecht das Verhältnis, in dem mehrere Gesetzesverletzungen eines Täters zueinander stehen
  • Anspruchskonkurrenz, im deutschen Zivilrecht die Tatsache, dass ein Gläubiger mehrere inhaltsgleiche Ansprüche auf selbständige verschiedene Anspruchsgrundlagen stützen kann
  • Concorso di reati, das Verhältnis, in dem im italienischen Strafrecht mehrere Gesetzesverletzungen eines Täters zueinander stehen
  • In der Schweiz ein Gewinnspiel.

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