Als
Konkubinat (
lat. concubitus, Beischlaf) wird eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, mehreren Männern oder mehreren Frauen bezeichnet, die nicht durch das
Eherecht geregelt wird. Der weibliche Partner einer Konkubinatsbeziehung heißt
Konkubine; der männliche wird im deutschen Sprachgebrauch häufig als
Konkubinator benannt, dieser Begriff ist dem Lateinischen
concubinus abgeleitet. Das Konkubinat wird in der Schweiz anders definiert.