Als
Kompetenzen bezeichnet man die
Rechte und
Pflichten, die einem Stelleninhaber oder Funktionsträger übertragen werden. Erst sie ermöglichen eine
tatsächliche Ausübung von gestellten Aufgaben. In der Literatur wird zwischen
Durchführungs- und Leitungskompetenzen unterschieden:
- Durchführungskompetenzen beziehen sich auf die Berechtigung, die Stellenaufgaben ausführen zu können. Hierzu zählen
- Ausführungskompetenz: das Recht, im Rahmen der Aufgabe selbst tätig zu werden und in gewissem Ausmaß Arbeitsrhythmus und -methode selbst zu wählen
- Verfügungskompetenz: das Recht, Arbeitssubjekte, Sachmittel und Informationen anzufordern und darüber zu verfügen
- Antragskompetenz: das Recht, von einer anderen, hierzu befugten Stelle über einen Sachverhalt zu entscheiden
- Eigenentscheidungskompetenz: das Recht, verbindliche Entscheidungen zu fällen
- Vertretungskompetenz: das Recht, das Unternehmen nach außen hin zu vertreten